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Einlage,Gehalt

Zwei Geschäftsführer einer A-GmbH sind über die jeweiligen Holding-GmbHs zu jeweils 50 % an der A-GmbH beteiligt. Einer der GF lässt sich im Jahr 2023 monatlich ein GF-Gehalt von 3.000 € brutto auszahlen. Der zweite GF möchte vorerst kein Gehalt ausgezahlt bekommen, möchte aber in derselben Höhe (Bruttogehalt und Gehaltsnebenkosten) eine Rücklage gebildet haben, damit auch er einen Anspruch auf dieselbe Höhe hat. Ist es möglich, später am Ende des Jahres in der Höhe eine Ausschüttung an den zweiten GF vorzunehmen? Eine Rücklage kann man ja nicht bilden, oder?
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