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nießbrauchsbelastetes Grundstück,notwendiges Betriebsvermögen

Unser Mandant hat im Jahr 1998 ein Grundstück von seiner Mutter unentgeltlich übertragen bekommen. Die Mutter hat sich den Nießbrauch und die üblichen Rückübertragungsrechte vorbehalten. Das Grundstück wurde zum Teil zu privaten Wohnzwecken des Sohnes (unseren Mandanten) genutzt und zu ca. der Hälfte zum Betrieb eines Steinmetzbetriebes des Vaters. Die Mutter hat bis 2003 den betrieblichen Anteil dem Vater zum Betrieb des Steinmetzbetriebes über den Nießbrauch überlassen. Im Jahr 2003 wurde der Betrieb auf den Sohn und den Grundstückseigentümer gegen die Zahlung einer dauernden Last übertragen. Der jetzt betrieblich genutzte Teil wurde nie als notwendiges Betriebsvermögen behandelt. Jetzt will das Finanzamt den gewerblich genutzten Teil des Grundstückes ab 2003 als notwendiges BV behandeln. Frage: Zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum hat ab 2003 der Sohn und Betriebsinhaber des Steinmetzbetriebes. Stellt das Grundstück aber wirklich notwendiges BV beim Sohn dar, da die gewerbliche Nutzung über das abgeleitet Nießbrauchrecht der Mutter und der Betriebsübernahme gegen die dauernde Last (alle Verträge sind auf den Sohn übergegangen) vollzogen wird?
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