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Realteilung,Fortführung,Buchwerte

Der Mandant hat mit einem weiteren Gesellschafter eine GbR zur gewerblichen Vermietung eines Ferienhauses betrieben. Mit Gesellschafterversammlungsbeschluss wird die Gesellschaft mit Ablauf des 31.12.2019 im Zuge einer Realteilung nach § 16 Abs. 3 EStG aufgelöst. Sämtliche Wirtschaftsgüter/das Betriebsvermögen der Gesellschaft sollen zum 01.01.2020, 00.00 Uhr in ein bestehendes oder neu gegründetes Einzelunternehmen der Gesellschafter je zur Hälfte übertragen werden. Am 05.02.2020 erfolgte bei der zuständigen Stelle eine Gewerbe-Ummeldung mit Änderungsdatum zum 01.01.2020 aufgrund der Verlegung des Betriebs seitens des Mandanten/Gesellschafters. Kann die gewerbliche Vermietung in dem neuen Unternehmen erfolgen, oder ist eine Einbringung in ein bestehendes Unternehmen aufgrund der „juristischen Sekunde“ vorzunehmen? Gehen die bisher bestehenden Verluste aus der GbR im Zuge der Realteilung unter?
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