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Archivierung,Daten,elektronisch

Fragen: 1) Welche Software muss der Unternehmer für die Betriebsprüfung vorhalten? 2) Muss er dem Betriebsprüfer Zugang insbesondere zu der Auftragsverwaltung, der Terminplanung, der Produktionssteuerung und der Fakturation Zugang gewähren? 3) Wie geht der Unternehmer bei einem Systemwechsel um? Muss er die Finanzverwaltung informieren, dass er das alte System nicht mehr weiter fortführen wird? 4) Wenn ja, muss der Unternehmer für diesen Aufwand eine Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen bilden? 5) Wie wird ein solche Aufwand berechnet?
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