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Betriebsaufspaltung,Personelle Verflechtung,Anteilstausch

Wir bitten um Unterstützung bei folgendem Fall: Mandant X (natürliche Person) hält 100 % der Anteile an der GmbH Y. Er stellt der GmbH als Geschäftssitz ein Grundstück zur Verfügung, welches in seinem alleinigen Eigentum steht. Es besteht folglich eine Betriebsaufspaltung mit Betriebsgesellschaft (GmbH) und gewerblichem Besitzunternehmen (Einzelunternehmen Mandant X). Das Grundstück sowie die Anteile an der GmbH wurden in der Vergangenheit dem Betriebsvermögen des Besitzunternehmens zugeordnet und entsprechend bilanziert. Nun soll steuerneutral eine Holding-GmbH zwischen Mandant X und GmbH Y geschalten werden. Dazu werden die Anteile an der GmbH Y nach den Bestimmungen des § 21 UmwStG zum Buchwert in eine neu zu gründende Holding-GmbH eingebracht. Mandant X erhält im Gegenzug die Anteile an der Holding-GmbH. Es wird unterstellt, dass alle Voraussetzungen des § 21 UmwStG erfüllt sind. Wir bitten um Prüfung unserer Annahmen: 1. Die neu gewährten Anteile an der übernehmenden Holding-GmbH treten steuerlich in die Betriebsvermögensstellung bei dem Besitzunternehmen ein. 2. Es erfolgt keine Entnahmebesteuerung hinsichtlich der Anteile an der GmbH Y, welche künftig nicht mehr dem Besitzunternehmen zugeordnet werden.
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