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§ 6 EStG,retrograde Bewertung

Fernseheinzelhändler kauft einen Fernseher für 1.000 € (unverb. Preisempfehlung 2.000 €). Nach einem Jahr hat er ihn noch nicht verkauft, ein neueres Modell ist zum gleichen Preis auf dem Markt. Er geht davon aus, dass er den Fernseher für 1.200 € verkaufen kann. Darf er den Fernseher bei der Inventur abwerten?
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