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wirtschaftliches Eigentum,Verschaffung der Verfügungsmacht,Gebäude auf fremden Grund und Boden

Sehr geehrte Damen und Herren, ein Mandant hat in 01/2020 eine Halle auf dem Grundstück seines Vaters für 350 T€ gebaut. Es wurde eine Nutzungsvereinbarung über 50 Jahre getroffen. Bei Beendigung der Nutzung (auch vorzeitig) sollte der Sohn mit dem Zeitwert entschädigt werden. Diese Halle wird zu ca. 1/4 für eine Hackschnitzelheizung (Heizungskessel und Hackschnitzelbunker) genutzt. Der Sohn versorgt damit sein eigenes Wohnhaus und sechs Nachbarn mit Wärme und hat dafür eine Gewerbe angemeldet. Weitere 3/4 der Halle wird als Lager und Garage an eine GmbH (Heizung/Sanitär) vermietet, an der er mit 26 % beteiligt ist, aber zusammen mit seiner Frau und Tochter kommt die Familie auf 51 %. Die Vermietungseinnahmen sind bisher im Gewerbebetrieb der Wärmelieferung mit erfasst worden. Nun möchte der Vater bzw. Großvater seiner Enkelin, die mit 5 % an der GmbH (Heizung/Sanitär) beteiligt ist das Grundstück mit der Halle (zivilrechtlich Bestandteil des G.u.B.) übertragen, allerdings für den Sohn das Nießbrauchsrecht an der Halle einräumen, sodass dieser seinen Gewerbebetrieb (Wärmelieferung) weiter betreiben kann. Fragen: 1. Ertragsteuerlich a) Nießbrauch im Betriebsvermögen ist mit Vorsicht zu sehen, sodass ich mir nicht sicher bin, ob es zu einer Aufdeckung stiller Reserven kommen kann. . (Sohn hat vorher ein Nutzungsrecht am Grundstück, dann den Nießbrauch an der Halle mit Grundstück). b) Müsste die Vermietung an die GmbH (Heizung/Sanitär) als eigenes gewerbliches Betriebsvermögen (Betriebsaufspaltung wegen 51 % der Anteile, die die Familie hält ) erfasst werden ? 2. Umsatzsteuerlich Gibt es ein Problem wegen des Nießbrauchs beim Sohn ? (Entnahme oder Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG) Bitte vorweg eine Info, falls ich die umsatzsteuerliche Frage an einen anderen Gutachter stellen soll. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Josef Bielmeier
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