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§ 17 EStG,Zeitpunkt der Versteuerung der Anteile,Nachträgliche Rückabwicklung als rückwirkendes Ereignis

Mandantin hält 100 % Anteile an einer GmbH (alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin). Die GmbH-Anteile wurden im Jahr 2021 an einen Mitarbeiter verkauft. Meine Mandantin sollte zusammen mit dem neuen Anteilseigner Geschäftsführerin bleiben. Es erfolgte eine Anzahlung von 50.000 €. Noch bevor der Käufer die Restsumme entrichtet hat, ist er vom Vertrag zurückgetreten, und es soll eine Rückabwicklung des Anteilskaufs erfolgen – er ist mittlerweile auch nicht mehr in der GmbH tätig. Muss meine Mandantin die erhaltenen 50.000 € in ihrer Einkommensteuererklärung 2021 (abzüglich bereits geleisteter Rechtsanwaltskosten) versteuern? Oder muss erst das Ende der Kaufrückabwicklung abgewartet werden? Die Angelegenheit hat meine Mandantin einem Rechtsanwalt übergeben, da noch nicht feststeht, ob die erhaltenen 50.000 € zurückgezahlt werden müssen.
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