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Investitionsabzugsbetrag,Übertragung zwischen Betrieben,§ 7g EStG

Mandant hat im Jahr 2018 für seinen Gewerbebetrieb 1 einen IAB gebildet. Die Investitionen der Jahre 2019 bis 2023 sind aber nicht hoch genug für eine vollständige Inanspruchnahme bis 2023. Insofern muss ein Teilbetrag des IAB im Jahr 2018 wieder aufgelöst werden. Im Jahr 2022 hat der Mandant einen zusätzlichen Gewerbebetrieb 2 (Betrieb einer PV-Anlage mit 99 kWp; AHK: 110 TEUR) angemeldet. Frage: Kann der noch nicht aufgelöste IAB aus 2018 des Gewerbebetriebs 1 auf den 2022 neu zu bildenden IAB für den Gewerbebetrieb 2 übertragen werden? Vielen Dank.
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