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Überentnahmen,§ 4 Abs. 4 a EStG,unentgeltliche Übertragung von variablem Kapital

Folgender Grundsachverhalt: Kommanditist einer GmbH & Co. KG schenkt seiner Tochter 1 Million aus seinem variablen Kapital. Dieses Geld bleibt der Gesellschaft erhalten und stellt künftig eine echte stille Beteiligung der Tochter an der Gesellschaft dar. Die Frage ist nun, ob dieser Vorgang als Entnahme im Sinne des §4(4a) EStG zu betrachten ist. Meines Erachtens schon, da hier ja Eigenkapital zu Fremdkapital wird. Ich würde daher im ersten Schritt die Entnahme des Gesellschafters und im zweiten Schritt die Schenkung an die Tochter sehen, die das als stille Gesellschafterin dann der Gesellschaft zur Verfügung stellt. Die Folgen wären entsprechend hoch, da die Schuldzinsen an die Tochter für die stille Gesellschaft dann beim Gesellschafter zu Hinzurechnungen führen nach § 4(4a). Ich würde mich freuen, wenn es Argumente gegen meine Einschätzung gibt.
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