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§ 15 EStG,Forderungsverzicht des Kommanditisten gegen Sacheinlage,Leistung Hafteinlage durch Sacheinbringung

Es wurde vor Jahren eine GmbH & Co. KG für eine große PV-Anlage gegründet. Der Kommanditist hat eine Hafteinlage von 170.000 € übernommen. Es sind aber bislang keine Einzahlungen erfolgt, die auf ein Konto der Gesellschaft gingen und die Bezeichnung Einzahlung, Kommanditeinlage enthalten hätten. Der Gesellschafter hat aber die PV-Anlage über die Aufnahme eines Darlehens von ca. 400.000 € bezahlt, die im Betriebsvermögen in der KG ist. Das Bankdarlehen ist von ihm privat zurückgeführt worden. Insofern besteht ein Verrechnungskonto mit einem Saldo von über 300.000 € zu Gunsten des Kommanditisten. Ist es zulässig, dass durch eine Umbuchung von dem Verrechnungskonto auf die Kommanditeinlage in Höhe von 170.000 € diese Kommanditeinlage als geleistet gilt? Oder muss das geldmäßig über eine entsprechende Einzahlung mit dem Text „Einzahlung Kommanditeinlage“ geleistet werden? Wird das Finanzamt diese bereits verfolgte Umbuchung so akzeptieren?
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