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Mietereinbau,Grundstücksveräußerung,Ersatzanspruch

Folgender Sachverhalt: Der Ehefrau gehören der Grund und Boden und die Gebäude, der Ehemann betreibt auf diesen einen Betrieb. Im Jahr 2009 wurde hierüber ein Pachtvertrag über 10 Jahre abgeschlossen, darüber hinaus sind keine Regelungen getroffen worden. Im Jahr 2014 wurden in dem einen Gebäude umfassende Umbauten (ca. 300.000 EUR) vorgenommen, welche der Ehemann getragen hat und auch in seiner Bilanz als Mietereinbauten aktiviert hat. Die Abschreibung läuft über 50 Jahre. Nun veräußert zeitgleich sowohl der Ehemann seinen Betrieb als auch die Ehefrau die Gebäude und Grund und Boden. Als Veräußerungspreis dieses einen umgebauten Gebäudes wurden 250.000 EUR veranschlagt. Veräußerer ist die Ehefrau. Nun die Fragen: Was passiert bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns mit den Mietereinbauten? Stellt dies eine Schenkung an die Ehefrau dar? Hat die Ehefrau, da nichts geregelt wurde, einen Anspruch auf Entschädigung?
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