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Bilanz,Änderung,Bilanzzusammenhang

Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung (JA 2021) ist uns bei einer GmbH aufgefallen, dass der Vorberater folgende Fehler in der Buchhaltung/in den Jahresabschlüssen 2018, 2019 und 2020 gemacht hat: Es wurden im Jahr 2018 einige Zahlungen vom Bankkonto auf ein Geldtransit gebucht und von da auf ein Kautionskonto. Der Saldo des Kautionskontos ist nun fehlerhaft (statt einem Saldo von 4.600,00 Euro weist dieses nun einen Saldo von ca. 20.000,00 Euro auf). Somit wurden im Jahr 2018 ca. 16.000,00 Euro „zu wenig“ als Betriebsausgaben angesetzt bzw. Kreditoren nicht ausgebucht. Auch das „Hauptkonto“ der Mandantin weist einen um ca. 1.800,00 Euro fehlerhaften Saldo auf, hier wurde Mitte 2018 eine falsche Buchung (welche auf dem Kontoauszug nicht enthalten ist) getätigt. Soweit wir es bisher erkennen konnten, haben die Fehler zu höheren Steuerzahlungen geführt. Wie ist handels- und steuerrechtlich nun zu korrigieren? Müssen die Altjahre hier korrigiert werden? Ein weiteres Thema ist hier die eventuelle Haftung der vorherigen Kanzlei, soweit Sie sich hierzu äußern können, wäre dies sehr hilfreich.
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