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Einkommensteuer,Betriebsaufspaltung,Einkünfte aus Gewerbebetrieb

A ist alleiniger Anteilseigner der A-GmbH. Die A-GmbH betreibt Geschäft im Rahmen der Überlassung von Bitcoins an Fremdanleger unter Vereinbarung einer Rendite, die zumeist in der Rückgabe von Bitcoins besteht. A hält Bitcoins, die seit mehreren Jahren in seinem privaten Besitz sind. Für die Geschäfte der A-GmbH stellt er seine Bitcoins dieser zur Verfügung a) entgeltlich b) unentgeltlich Fragen: 1.) Liegt eine Betriebsaufspaltung vor? 2.) Ist der Fall anders zu beurteilen, wenn die A-GmbH eine operative Holding-GmbH ist, die neben der Bitcoingeschäfte auch Beteiligungen erhält und Managementleistungen an diese erbringt?
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