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Betriebsaufspaltung,§ 3c Abs. 2 EStG

Es besteht eine Betriebsaufspaltung. Das Einzelunternehmen des A verpachtet Maschinen, Fuhrpark und Gebäude an seine Bau GmbH, Gesellschafter A zu 100%. Nun soll aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der GmbH die Pacht für 12 Monate ausgesetzt werden, also erlassen werden. Im Einzelunternehmen verbleiben die Abschreibungen auf die Maschinen, das Gebäude ist abgeschrieben und die AFA auf den Fuhrpark wie auch sonstige Aufwendungen wie geringe Personalkosten und sonstige betrieblichen Aufwendungen. Frage: Der Verzicht ist für 12 Monate. Die Abschreibung auf das Gebäude, wenn auch hier nicht vorliegend, würden auch bei der unentgeltlichen Überlassung im Rahmen der Betriebsaufspaltung erhalten bleiben. Was aber ist mit den restlichen Abschreibungen und Kosten. Halbabzugsverbot obwohl ich mit der aktivierten GmbH Beteiligung Erträge erzielt habe und werden, die jedoch dem TEV unterliegen? Bei völliger Unentgeltlichkeit haben wir einen Verlust. Wenn wir nur auf 50% verzichten im Einzelunternehmen ein Ergebnis von 0 EUR. Vielen Dank für Ihre Beurteilung. Beste Grüße Steffen Hort
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