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Jahressteuergesetz 2022,IAB für Photovoltaikanlagen,§ 7g EStG

Mein Mandant möchte eine Photovoltaikanlage anschaffen, 15 kWp soll die Leistung sein, angebracht auf dem privaten Hausdach. Option zur Umsatzsteuer sieht er als Möglichkeit. Auf jeden Fall möchte er im Jahr 2021 eine IAB für die Anlage bilden, da er im Jahr 2021 hohe Einkünfte hat. Jetzt hat er die neuen Regelungen zur Photovoltaik gelesen und fragt, ob sich für ihn etwas ändert, da die Anlage ja unter 30 kWp leistet. Seine Hauptfrage ist: Kann für die neue Anlage noch ein IAB im Jahr 2021 gebildet werden, wenn diese Anlage im November 2022 bestellt und Anfang 2023 installiert wird? Ich kann leider in der Literatur nichts finden und stelle deshalb die Frage an Sie.
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