Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

unfertige Bauleistungen,Subunternehmer,Aktivierung

Mein Sachverhalt ist der folgende: Mein Mandant ist ein Bauunternehmen, welches als Subunternehmer Bauleistungen für Generalunternehmer erbringt. Zwischen Generalunternehmer und Subunternehmer besteht ein Werkvertrag, der regelt, dass der Gefahrenübergang bei Abnahme stattfindet. Im vorliegenden Fall hat zum 31.12.2022 noch keine Abnahme stattgefunden. Bis zum Stichtag wurden lediglich Abschlagsrechnungen gestellt und bezahlt. In Ermangelung einer Abnahme würde ich davon ausgehen, dass die Abschlagsrechnungen erhaltene Anzahlungen darstellen und die angefallenen Aufwendungen für die Bauleistung zu aktivieren sind. Bei meiner Recherche zur Überprüfung dieser Thematik bin ich über eine Fachfrage in der IDW Life (05/2022) gestolpert, der sich mit der handelsrechtlichen Bilanzierung unfertiger Leistungen bei einem Bauunternehmen im Falle der Inanspruchnahme von Vorleistungen von Subunternehmern befasst, was der IDW versucht, über den IDW ERS IFA 3 als Rechnungslegungsstandard zu regeln. Hiernach vertritt das IDW die Auffassung, dass ein Generalunternehmer, wenn er Subunternehmer durch Werkverträge beauftragt, Bauleistungen zu erbringen, diese Bauleistungen auch ohne erklärte Abnahme gegenüber dem Subunternehmer in der Bilanz als unfertige Leistungen zu aktivieren hat. Würde ich in anfangs dargestellter Logik wegen der nicht stattgefundenen Abnahme auf der Ebene des Subunternehmers diese Bauleistungen ebenfalls aktivieren, würde ein und dieselbe Bauleistung sowohl beim Generalunternehmer als auch beim Subunternehmer bilanziert werden. Entsprechend würden die gleiche Bauleistungen zweimal gewinnerhöhend berücksichtigt werden. Meine Frage ist die folgende: Gibt es in der Beziehung Generalunternehmer/Subunternehmer eine „Sonderregelung“, evtl. aufgrund dieses Verhältnisses, dass es dem Subunternehmer nicht gestattet ist, seine Leistungen trotz nicht erfolgter Abnahme zu aktivieren? Oder würden Sie meiner Auffassung folgen, dass der Subunternehmer diese Leistungen aus einem Werkvertrag in der Bilanz zu aktivieren hat, solange noch keine Abnahme erfolgt ist?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen