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Rückzahlung von Arbeitslohn,Übernahme von Fortbildungskosten durch Arbeitgeber

Ich habe meiner Mitarbeiterin vor einiger Zeit ihr berufsbegleitendes Bachelor-Studium finanziert und mit ihr vereinbart, dass sie mir die Kosten - gestaffelt und anteilig - erstatten muss, wenn sie das Anstellungsverhältnis vor Ablauf von 3 Jahren kündigt, was nunmehr geschehen ist. Ich habe diesbezüglich einen Vertrag mit der FOM Hochschule über 42 Raten je 295 € in dem Zeitraum Sept. 2018 bis Fe. 2022 geschlossen und während dieser Zeit die Raten an die FOM überwiesen (ohne USt gem. § 4 Nr. 21a bb) UStG) Nunmehr wechselt diese Mitarbeiterin zu einem anderen Arbeitgeber, der sich bereit erklärt hat, die Kosten zu übernehmen. Meine Mitarbeiterin fordert mich daher auf, dem neuen Arbeitgeber die von ihr an mich zu erstattenden Kosten (ca. 4 T€) in Rechnung zu stellen. Hierzu habe ich folgende Fragen: 1. Muss ich diese "Kostenerstattung" wirklich dem neuen Arbeitgeber in Rechnung stellen, oder kann ich das der Mitarbeiterin in Rechnung stellen (die sich die Kosten sodann vom neuen Arbeitgeber erstatten lassen kann)? 2. Muss ich auf die Kostenerstattung noch 19% USt draufrechnen? Und ist es hierbei egal, ob ich die Kosten dem neuen Arbeitgeber oder meiner Mitarbeiterin in Rechnung stelle?
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