Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Wirtschaftliches Eigentum,Missbrauch v. Gestaltungsm. § 42 AO

Meine Mandanten sind die Eheleute A + B. Diese haben bereits viele vermietete Wohn- und Gewerbeimmobilien. Nunmehr möchten sie gemeinsam eine weitere Immobilie erwerben (4 Wohnungen, eine Kinderarztpraxis und ein Anwaltsbüro). Auf dem Dach dieser Immobilie befindet sich eine PV-Anlage, die miterworben werden soll. Aus Gründen der gewerblichen Infektion soll(te) die PV-Anlage von einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG erworben werden, deren einzige Kommanditisten ebenfalls A + B sind. Es stellt sich heraus, dass bei einem Kauf der PV-Anlage ein neuer Vertrag mit den Stadtwerken mit deutlich schlechteren Konditionen als bisher geschlossen werden muss. A + B haben daher folgenden Gedanken: Die GmbH & Co. KG erwirbt die PV-Anlage nicht mit, sondern verpachtet die Dachfläche an die bisherigen Betreiber der PV-Anlage, in deren Eigentum die PV-Anlage verbleibt. Die Pacht soll dem Ertrag aus Zahlung von den Stadtwerken entsprechen. Die Pacht wäre demnach variabel und schwankend. Die Betriebsbereitschaft und die eventuelle Demontage in einigen Jahren würden A + B übernehmen. Nun meine Fragen: Ist diese Gestaltung möglich? Besteht hier nicht die Gefahr des „Gestaltungsmissbrauchs“? Werden A + B hierdurch zumindest „wirtschaftliche Eigentümer“, so dass wiederum die Gefahr der gewerblichen Infektion besteht?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen