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Anschaffungskosten,Wohnrecht,Kauf

Gewerblich geprägte GmbH & Co. KG, die ausschließlich eigene Immobilien verwaltet, kauft eine weitere Immobilie, und zwar ein Einfamilienhaus. Zum Kaufpreis wird Folgendes vereinbart: Kaufpreiszahlung 360 T€ und der Veräußerer erhält ein lebenslanges Wohnrecht. Frage: Ist das Wohnrecht kapitalisiert als Anschaffungskosten zu werten?
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