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Betriebsaufgabe,Erbfall,Zeitpunkt

Ich habe einen Mandanten, der einen Gewerbebetrieb unterhalten hat und der nunmehr verstorben ist. Erben sind seine drei Kinder. Der Betrieb soll aufgegeben werden, und zwar soll noch eine Betriebsaufgabe für den verstorbenen Erblasser erklärt werden. Fragestellung: Ist eine Betriebsaufgabeerklärung für den verstorbenen Erblasser (so dass dieser auch diesen Betriebsaufgabegewinn zu versteuern hat) durch die Erben möglich und wenn ja, zu welchen Voraussetzungen? Ich bitte auch um Angabe der Gesetzesvorschriften.
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