- Neuordnung von Wohnungsbesitz
- 2022
- 2021
- 2020
- 2019
- Archiv
- Erbschaftsteuer Zuführung in das Stiftungsvermögen
- Betriebsveräußerung, Begünstigung
- Beschäftigung eines kroatischen Staatsbürgers in Deutschland
- Einkünfte aus Hongkong Besteuerung in Deutschland
- Tschechische Renteneinkünfte in Deutschland
- Offenbare Unrichtigkeit
- Feststellung der Liebhaberei
- Umsatzsteuer in Verbindung mit einer KG
- Gewährung Darlehen an Gesellschaft
- qualifizierter Anteilstausch
- Personengesellschaft Gewinnverteilung
- Separate Abschreibung Garagen
- Erhaltungsaufwand als Sonderausgaben bei dauernder Last
- Vorsteuerabzug
- vermögensverwaltende GmbH
- Einräumung Wohnrecht
- gewerbliche Prägung einer KG
- §11 EStG – Umsatzsteuervorauszahlungen Lastschrift
- Share Deals
- Möglichkeit Grundstücksübertragung auf Gesellschafter aus einer GmbH
- Sachentnahmen
- Betriebsübertragung/Frage zur unentgeltlichen Mitarbeit
- Zurechnung Einkünfte bei noch nicht erfülltem Vermächtnis?
- Trainer
- Voller Ansatz von Kosten für ein Arbeitszimmer bei Nutzung durch den angestellten Ehegatten
- Steuerpflicht
- Autoverkauf an ausländischen Diplomaten
- Betriebsprüfung Zeitraum bei Verschmelzung
- Neue Konsignationslagerregelung
- Sonderabschreibungen gem. § 7b EStG und zusätzliche Förderung
- Nießbrauch an einer Wohnung
- Grundstücksveräußerung vor Ablauf Seeling-Frist (zehn Jahre)
- Vorsteueraufteilung
- Umsatzsteuerpflicht als Verfahrensbeistand
- Verkauf von LuF-Flächen
- Verpflegungsmehraufwand
- Verkauf von GmbH-Anteilen
- Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer
- Unternehmensvermögen
- § 138a AO, länderbezogener Bericht
- MVZ in steuerrechtlicher Sichtweise: Einzelpraxis oder Personen- bzw. Kapitalgesellschaft
- Erwerb der Beteiligungen unter Zuführung zur Kapitalrücklage
- Einbau Lüftungsanlage und Klimatisierung in Hotel
- Schadenersatz
- Anrechnung der Gewerbesteuer bei Veräußerung
- Innergemeinschaftliche Lieferung
- Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen, Vorsteuerabzug
- Nachträgliche Bilanzausbuchung
- Entnahmewert Grundstück
- Brexit
- Organschaft bei Personengesellschaften
- Beschränkte Steuerpflicht
- Notwendiges Betriebsvermögen
- Kürzung Gewerbeertrag weiterhin möglich
- Ausschüttung GmbH
Die A GmbH ist eine Verwaltungsgesellschaft und übt die Geschäftsführung für die B GmbH & Co. KG aus. Sie ist nicht mit einem Kapital an der B KG beteiligt. Die Gesellschafter der A GmbH und der B KG sind Mutter P, Sohn C und Tochter A. Die Beteiligungsverhältnisse an der A GmbH und an der B KG sind identisch. Da die A GmbH als Verwaltungsgesellschaft nicht an der B KG beteiligt ist, vertreten wir die Meinung, dass umsatzsteuerlich keine Organschaft vorliegen könnte. Wir bitten Sie, dies für uns zu prüfen. Zurzeit wird für die A GmbH eine eigenständige Unternehmensbuchführung vorgenommen und eine Umsatzsteuererklärung an das zuständige Finanzamt gesendet, dies ebenfalls für die B KG. In Ergänzung hierzu unterhalten alle Gesellschafter der B KG zugleich Geschäftsbauten in Form von Sonderbetriebsvermögen sowie ebenso Grundstücke im Sonderbetriebsvermögen. Es ergibt sich hier grundsätzlich die Frage, ob umsatzsteuerlich Organschaft zwischen den Gesellschaftern mit Sonderbetriebsvermögen und der KG sowie gemeinsam mit der GmbH als Verwaltungsgesellschaft ohne Beteilung bestehen kann. Anzumerken ist noch, dass die Grundstücke mit Aufbauten unentgeltlich der KG überlassen werden.

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