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Organschaft,Organträger,Organgesellschaft

Die A GmbH ist eine Verwaltungsgesellschaft und übt die Geschäftsführung für die B GmbH & Co. KG aus. Sie ist nicht mit einem Kapital an der B KG beteiligt. Die Gesellschafter der A GmbH und der B KG sind Mutter P, Sohn C und Tochter A. Die Beteiligungsverhältnisse an der A GmbH und an der B KG sind identisch. Da die A GmbH als Verwaltungsgesellschaft nicht an der B KG beteiligt ist, vertreten wir die Meinung, dass umsatzsteuerlich keine Organschaft vorliegen könnte. Wir bitten Sie, dies für uns zu prüfen. Zurzeit wird für die A GmbH eine eigenständige Unternehmensbuchführung vorgenommen und eine Umsatzsteuererklärung an das zuständige Finanzamt gesendet, dies ebenfalls für die B KG. In Ergänzung hierzu unterhalten alle Gesellschafter der B KG zugleich Geschäftsbauten in Form von Sonderbetriebsvermögen sowie ebenso Grundstücke im Sonderbetriebsvermögen. Es ergibt sich hier grundsätzlich die Frage, ob umsatzsteuerlich Organschaft zwischen den Gesellschaftern mit Sonderbetriebsvermögen und der KG sowie gemeinsam mit der GmbH als Verwaltungsgesellschaft ohne Beteilung bestehen kann. Anzumerken ist noch, dass die Grundstücke mit Aufbauten unentgeltlich der KG überlassen werden.
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