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EÜR,Rate,USt

Meine Mandantin betreibt eine Gaststätte. Die Gewinnermittlung erfolgt nach § 4 Absatz 3 EStG. Für diese Gaststätte hat sie für die Erstellung von Speisekarten ein Laminiergerät gekauft und entsprechende Folien. Die Folien wurden in einer hohen Stückzahl bestellt, in Raten bezahlt und werden auf Abruf geliefert. Nun meine Frage: Wie ist die ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Behandlung? Wann führt dies zur Betriebsausgabe? Bei Rechnungsstellung oder jeweils bei Zahlung der Rate? Wann kann die Umsatzsteuer als Vorsteuer gezogen werden?
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