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Beendigung atypisch stille Gesellschaft,§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG,Anwachsung

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Frage im Rahmen einer Mandatsbetreuung. An einem Einzelunternehmer ist ein atypisch stiller Gesellschafter beteiligt. Er ist am Gewinn- und Verlust sowie an den stillen Reserven beteiligt. Im Laufe der Jahre entwickelt er ein "Kapitalkonto" mit einem positiven Stand vom 31.12.2021 von ca. 50 TEUR. Zum Ende Wirtschaftsjahres 2021 scheidet er gemäß einer Austrittsvereinbarung aus. Der ausscheidende atypisch stille Gesellschafter erhält gemäß dieser Vereinbarung ein Auseinandersetzungsguthaben in Höhe von 100 TEUR. Der Betrag wurde vom Geschäftskonto des Einzelunternehmens entrichtet. Meine Fragen: Wie buche ich das "Kapitalkonto" des scheidenden atypisch stillen Gesellschafters aus. Wie buche ich das Auseinandersetzungsguthaben des atypisch stillen Gesellschafters? Buche ich das Auseinandersetzungsguthaben bis zur Höhe des Kapitalkontos aus und den Rest auf Privatentnahme des Einzelunternehmers? Wie muss ich vorgehen? Vielen Dank für Ihre Mühe MfG Norbert Kling
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