Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Nutzung Arbeitszimmer in EFH des 100%igen GmbH-Gesellschafter-GF,Frage der Betriebsaufspaltung

Mandant, natürliche Person (N), hält 100 % der Mutter GmbH (M), diese hält 55 % der Tochter GmbH (T). Die T wurde 2019 zum Buchwert in die M eingebracht. N ist einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der M und T. Pandemiebedingt nutzte N im Jahr 2020 erstmals ein häusliches Arbeitszimmer im Zeitraum 1.3.2020 bis 31.12.2020. Die Nutzung in diesem Zeitraum betrug etwa 80 % der Arbeitszeit. Zuvor wurde das Arbeitszimmer nicht für Geschäftsführungszwecke der M und T genutzt, sondern für private Zwecke. Das Wohnhaus, in dem sich das häusliche Arbeitszimmer befindet, gehört N zu 50 % und seiner Frau zu 50 %. Die Fläche des Arbeitszimmers beträgt 23 qm und 8 % von der gesamten Wohnfläche. Der Wert dieser 23 qm beträgt zum 1.1.2020 rd. 50 T€. Die gesamte Bürofläche der T beträgt rd. 1.000 qm, wovon N ein Büro von 30 qm als Geschäftsführer nutzt. Fragen: Entsteht durch die Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers im Zeitraum 1.3. bis 31.12.2020 eine Betriebsaufspaltung? Bejahendenfalls: Welche Wirtschaftsgüter sind in der Betriebsaufspaltung abzubilden (die T oder/und die M) und das Arbeitszimmer zu 50 oder 100 %?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen