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Einlage,junges Wirtschaftsgut,Frist

Finanzamt meint, dass die Einlage eines bisher privat genutzten Grundstücks in das Betriebsvermögen innerhalb der Dreijahresfrist stattgefunden hat und damit Buchwertfortführung anzuwenden ist. Fall: Kauf mit not. Vertrag 17.12.2013; Übergang Besitz, Nutzen und Lasten 01.01.2014 Einlage ins Betriebsvermögen zum 01.01.2017 Fristbeginn (da Feiertag) am 02.01.2014, Fristende (da Feiertag) am 02.01.2017 Dreijahresfrist endet mit Ablauf des 02.01.2017 → nicht innerhalb der Dreijahresfrist.
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