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§ 7g EStG,Solarpark,Verlustverrechnung

Ich wende mich an Sie mit der Bitte um Erstellung eines steuerrechtlichen Gutachtens zu einem komplexen Sachverhalt, der für eine unserer Mandantschaften von besonderer Bedeutung ist. Im Zentrum der Fragestellung steht die steuerliche Behandlung einer speziellen Unternehmenskonstellation bestehend aus einer UG (haftungsbeschränkt) und einer KG. Die UG agiert in dieser Konstellation als Komplementär der KG und damit als Haftungsgesellschaft. Geplant ist die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) im Jahr 2023 oder 2024 mit dem Ziel einer nachfolgenden Investition in einen Solarpark. Die spezifischen Fragestellungen, die das Gutachten behandeln sollte, sind: Ist die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags für eine Investition in einen Solarpark nach deutschem Steuerrecht grundsätzlich möglich? Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich, wenn die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage des alleinigen Kommanditisten der KG nicht vollständig geleistet ist? Inwiefern ist der aus der Bildung eines Investitionsabzugsbetrags resultierende Verlust in der Einkommensteuer des Kommanditisten ansetzbar, wenn die tatsächlich geleistete Einlage geringer ist als die im Handelsregister eingetragene?
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