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Schuldzinsen,§ 4 Abs. 4a EStG

Unser Mandant betreibt als Einzelunternehmer eine Apotheke. Aufgrund der Insolvenz des Apothekerdienstleisters AvP Deutschland GmbH nimmt unser Mandant in 09.2020 ein Darlehen in Höhe von 195.000 bei der Sparkasse (Hausbank) auf. Bezeichnung des Darlehens KK und Investitionsdarlehen wegen Insolvenz AvP. Die Aufnahme erfolgte 09.2020, die vollständige Rückzahlung 09.2021. Das Finanzamt beabsichtigt eine Hinzurechnung nach §4 abs. 4a EstG vorzunehmen. Frage: Fallen die oben genannten Zinsen generell unter die Vorschrift des §4 Abs. 4a EstG?
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