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Betriebsaufspaltung,Überführung in neue KG

Sachverhalt: Es gibt 2 Geschwister A und B, diese besitzen (es ist keine GbR! im Grundbuch eingetragen) jeweils zur Hälfte eine Immobilie. Diese Immobilie wird an eine gewerbliche tätige GmbH & Co. KG #1 vermietet (hieran sind die Geschwister A und B als Kommanditsten beteiligt). Das Finanzamt hat für die Geschwister A und B eine Betriebsaufpaltung festgestellt und dies wird auch seit Jahren so behandelt und geklärt. Das Betriebsvermögens der Geschister-Betriebsaufspaltung beinhaltet somit in jedem Fall diese Immobilie. An der GmbH & Co. KG #1 ist neben den beiden Geschwistern A und B auch noch die Mutter der beiden als Kommanditist beteiligt mit 8 %.. Nun haben die Geschwister eine eigene, neue GmbH & Co KG # 2 gegründet (ohne Mutter), daran sind die beiden Geschwister A und B jeweils zu 50 % beteiligt als Kdt. und an der GmbH. In der neuen GmbH & Co. # 2 ist derzeit noch kein Vermögen enthalten. Frage: Ist es möglich, das die Immobilie aus der Betriebsaufspaltung (Besitzgesellschaft) steuerfrei (ertragsteuerfrei) auf die neue Gmbh & Co. KG # 2 unentgeltlich übertragen werden kann? -> Hintergrund für diese Überlegung: In Kürze wollen die Geschwister A und B Ihre Mitunternehmeranteile an der GmbH & Co. KG # 1 nämlich verkaufen - in diesem Zeitpunkt fällt die Betriebsaufspaltung natürlich weg und dann würden die stillen Reserven in der Immobilie aufgedeckt werden. Es geht darum dies zu verhindern. Ist es zutreffend, dass die übertragung des Grundstück von A und B auf die GmbH & Co. KG #2 a) wegen § 6 Abs. 5 EStG zum Buchwert ertragsteuerneutral ist Wie gesagt, in den Grundbüchern steht zum Einen der Bruder mit seinem Anteil und zum Anderen die Schwester. M.E. liegt hier doch dann KEINE problematische Übertragung von einem Gesamthandsvermögen in ein anderes (beteiligungsidentisches) Gesamthandsvermögen vor, richtig - was ja innerhalb von § 6 Abs. 5 EStG nicht abgedeckt würde? Oder übersehe ich da etwas? b) fällt mit der Übertragung der Immobilie auf die GmbH & Co. KG # 2 die "Betriebsaufspaltung" weg? Aber ist in dieser Betriebsaufspaltung nicht lediglich die Immobilie (fiktiv) enthalten? Hier frage ich mich, ob dies ein Problem ist bzw. was die Konsequenz ist. Denn ich vermute mal nicht, dass im Betriebsvermögen der Betriebsaufspaltungs-Besitzgesellschaft auch die KG-Anteile an der GmbH & Co. KG # 1 liegen.
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