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Photovoltaik,Steuerbefreiung,Abzugsverbot Betriebsausgaben

Eine GmbH & Co. KG hat bisher in ihrem Betriebsvermögen eine PV-Anlage unter 30 kWp auf dem Dach eines Produktionsgebäudes. Der erzeugte Strom wird nur zu einem vernachlässigbaren Teil ins Netz eingespeist (ca. 140 € p.a.). Der größte Nutzen ergibt sich durch die gesparten Stromkosten durch den im Produktionsgebäude zu eigengewerblichen Zwecken genutzten Strom. Die PV-Anlage wird bisher mit 1.200 € p.a. AfA abgeschrieben. Welche Konsequenzen ergeben sich hier durch die Neuregelungen für PV-Anlagen?
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