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§ 15 Abs. 2 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG,H 15.6 EStH,H 15.7 EStH,§ 39 AO,Betriebsaufspaltung bei Nießbrauch

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgenden Fall zur Beurteilung: Unternehmer U (54 Jahre alt) betriebt einen Gewerbebetrieb (Einzelfirma) auf einem Grundstück, das bisher seiner Mutter gehört hat. Die genutzten Immobilien wurden bisher entgeltlich angemietet. Nun wurde das Grundstück im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich von der Mutter auf den Sohn (Unternehmer U) übertragen. Damit werden die genutzten Immobilien automatisch Betriebsvermögen des Einzelunternehmers U. Da der Einzelunternehmer U auf Grund des nunmehr höheren Risikos (eigenes Immobilienvermögen) sein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln will, würden die betrieblich genutzten Immobilien entweder Betriebsvermögen der GmbH werden bzw. bleiben oder bei Zurückbehaltung der Immobilien im Rahmen der Einbringung (zu gemeinen Werten; aber keine stillen Reserven vorhanden) würde eine Betriebsaufspaltung entstehen. Nun könnte der Unternehmer U, vor Einbringung, die Immobilien auf seine einzige Tochter (22 Jahre alt) übertragen und sich den Nießbrauch vorbehalten. Die erforderliche Entnahme aus dem Betriebsvermögen kann man vernachlässigen, da der Zeitraum sehr kurz zwischen Einlage und Entnahme ist (3 Monate). Es stellt sich somit folgende Frage, bleibt der Unternehmer U durch den lebenslangen Nießbrauchsvorbehalt wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie und es würde trotz der Übertragung zu einer Betriebsaufspaltung kommen oder ist dies eine Gestaltung, die die Betriebsaufspaltung vermeidet. Mit freundlichen Grüßen Manfred Kröger Steuerberater
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