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§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB,§ 253 HGB,Rückstellungen für Langzeitwetten

Wir betreuen in unseren Mandantenkreisen einige Wettbürobetreiber. Durch ein Gespräch wurde ich auf eine Möglichkeit zur Bildung einer Rückstellung speziell für diese Art von Gewerbebetrieb als Rückstellung für Langzeitwetten hingewiesen. Haben Sie dazu evtl. nähere Informationen vorliegen, wie z.B. diese errechnet werden und wann diese gebildet werden dürfen?
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