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Veräußerung,Kundenstamm,§ 34 Abs. 2 EStG

Der Mandant ist selbständiger Versicherungsvertreter und ausschließlich für ein Unternehmen tätig. Nun gibt er diese Tätigkeit auf und erhält für die Übergabe seines Kundenstamms auf einen anderen Unternehmer eine Sonderprovision, die eine Entschädigung nach § 24 Nr. 1 EStG darstellt ähnlich einem Ausgleichsanspruch nach § 89 HGB. Diese Sonderprovision entsteht zum Zeitpunkt der Aufhebung des Vertrags und muss somit in der Bilanz vollständig bilanziert werden. Die Auszahlung erfolgt jedoch in 60 Raten. Nun wollten wir wissen, ob man für diese Sonderprovision trotz der Auszahlung über 60 Monate die 1/5-Regelung nach § 34 I EStG erhält. Die Richtlinien sagen ja grundsätzlich, wenn die außerordentlichen Einkünfte in einem VZ zu erfassen sind. Das wäre ja der Fall. Dann beziehen sich die Richtlinien jedoch auf die Auszahlung und begrenzen diese auf max. zwei Veranlagungsjahre.
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