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Photovoltaikanlage,Liebhaberei

Besteht das Liebhabereiwahlrecht für PV-Anlagen mit weniger als 10 kW installierter Leistung auch, wenn diese Anlage auf dem Dach eines Gebäudes installiert ist, das zu langfristigen Wohnzwecken vermietet ist? Angeblich wurde hier nachgebessert. Ursprünglich musste die PV-Anlage auf der eigengenutzen Immobilie installiert sein, um vom Liebhabereiwahlrecht Gebrauch machen zu können. Stimmt das so?
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