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§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG,Sonderbetriebsausgaben,anderer Arbeitsplatz

Eine OHG hat 25 Mitarbeiter und 3 Gesellschafter. Alle 3 Gesellschafter arbeiten ausschließlich von ihrem privaten Arbeitszimmer aus. 21 Mitarbeiter arbeiten ausschließlich von ihrem privaten Arbeitszimmer/Homeoffice aus. Für 4 Mitarbeiter wird ein Büro mit 4 Arbeitsplätzen angemietet. Frage: 4 Mitarbeiter arbeiten und den angemieteten Räumen. Das aber natürlich nicht rund um die Uhr und außerdem gibt es Urlaubszeiten etc. Entfällt damit für die Gesellschafter die Möglichkeit, die Kosten für das Arbeitszimmer als Sonderbetriebsausgabe ansetzen zu können, da die Gesellschafter ja auch (zumindest theoretisch) die Arbeitsplätze in dem angemieteten Büro nutzen können bzw. die Verfügungsmacht über diese Arbeitsplätze haben?
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