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Personengesellschaft,Gewinnverteilungsabrede,Abfärberegelung Sonderbetriebsbereich

Laut Gesellschaftervertrag einer KG ist die Beteiligung wie folgt festgelegt: GmbH (Komplementärin) – 0 % A (Kommanditist) – 1/3 B (Kommanditist) – 1/3 C (Kommanditist) – 1/3 Die Gesellschafter möchten im Gesellschaftervertrag eine andere Gewinnverteilung als die Beteiligungsquote festlegen. Ist dies möglich? Kann das Problem nur über die Tätigkeitsvergütung gelöst werden, oder können die Gesellschafter jeweils eine Rechnung für ihre Tätigkeit an die Gesellschaft schreiben? Die KG erzielt Einkünfte aus § 18 EStG. Wenn die Gesellschafter jeweils Rechnungen an die Gesellschaft schreiben würden, hätten wir dann ein Problem mit der gewerblichen Prägung? Bitte teilen Sie mir mit, wie die abweichende Gewinnverteilung am besten durchgeführt werden soll. 
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