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Sonderbetriebsvermögen,Grundstück,mittelbare Überlassung

Sachverhalt: Person S.Z. gründet mit einem Anteil von 99 % und Person C.Z. mit einem Anteil von 1 % eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die GbR ist originär gewerblich tätig und erzielt Einkünfte nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG und damit steuerliche Mitunternehmerschaft. S.Z. und C.Z. sind Eheleute und leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Gesellschafter S.Z. betreibt daneben ein gewerbliches Einzelunternehmen, welches Einkünfte nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG originär erzielt. Das dazugehörige Betriebsgrundstück für das Einzelunternehmen hat S.Z. von C.Z. angemietet. Das Grundstück gehört C.Z. zu 100 %, und C.Z. erzielt damit Einkünfte aus Vermietung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Das gewerbliche Einzelunternehmen überlässt Teile des Betriebsgrundstücks per Untermietvertrag an die neu gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die originär gewerblich tätig ist und Einkünfte nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG und damit als steuerliche Mitunternehmerschaft erzielt. Die per Untermietvertrag überlassene Nutzungsfläche ist deutlich geringer als 50 % der Gesamtnutzfläche. Frage: Wird aufgrund der Beteiligung von 1 % des Gesellschafters C.Z. an der gewerblichen Mitunternehmerschaft in der GbR das dem C.Z. zu 100 % gehörende Grundstück dadurch ins Sonderbetriebsvermögen überführt oder bleibt es wie geplant Privatvermögen bei C.Z.? Alternativfrage: Kann C.Z. das Grundstück auch anteilig direkt an die gewerbliche Mitunternehmerschaft in der GbR vermieten und dennoch kein Sonderbetriebsvermögen begründen, es also im Privatvermögen belassen?
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