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Handelsvertreter,Ausgleichszahlung,USt,Bürokostenpauschale

Unser Mandant ist Versicherungsvertreter in der Rechtsform Einzelunternehmen. Er ist Bilanzierer und nicht umsatzsteuerpflichtig. Für ihn sind zwei Handelsvertreter selbständig tätig, die einen Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB erwerben. Der Versicherungskonzern hat diesen Anspruch auf das Renteneintrittsalter (31.12.2037) mit jeweils ca. 300 T€ berechnet. Um diese Zahlungsverpflichtung zu mindern, wird unser Mandant nun mit den beiden Handelsvertretern einen Vertrag schließen, wonach sich die beiden an den Bürokosten mit X € pro Monat beteiligen müssen (Büromaterial, EDV, Nebenkosten/Miete ...). Die monatlichen Kosten sollen nicht fließen, sondern bei Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Ausgleichsanspruch saldiert werden. Alle Parteien sind sich über das Vorgehen einig. Fragen: 1. Wie ist der Ausgleichsanspruch bilanziell zu behandeln? 2. Wie ist die Bürokosten-Umlage bilanziell/steuerlich zu behandeln? 3. Gibt es umsatzsteuerliche Probleme bzgl. der Bürokosten-Umlage?
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