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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Abfärbung

An einer Rechtsanwalts-GbR waren bis zum 31.12.2022 drei Rechtsanwälte beteiligt. Einer der drei Gesellschafter ist ausgeschieden und führt seine freiberufliche Tätigkeit als Einzelunternehmer fort. Ab 01.01.2023 gibt es nun Weiterberechnungen von der RA-GbR an den Einzelunternehmer für verschiedene Aufwendungen, da die Vertragspartnerin noch die GbR ist: Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer, Leasingraten, Telefonkosten, aber auch Weiterberechnung von angefallenen Stunden der Mitarbeiter der GbR, die für den Einzelunternehmer tätig sind, sowie anteilige Programm-/Lizenzkosten. Frage: Führen diese Weiterberechnungen/Umsätze ggf. zu einer gewerblichen Infektion gem. § 18 Abs. 4 i.V.m. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG? Die Grenzen der 3 % der Nettoumsatzerlöse und 24.500 € werden beide überschritten.
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