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Bilanzierung der Beteiligung an Personengesellschaften,§ 15 EStG,Verlustanteil aus Beteiligung an Personengesellschaft

Es geht um folgenden Sachverhalt: Eine H GbR besteht aus zwei Gesellschaftern, der B eG und der C GmbH (je 50 %/50 %). Die GbR hat aufgelaufene Verluste in Höhe von 1,4 Mio. €, die Kapitalkonten der GbR sind negativ. Im Gesellschaftsvertrag steht nichts davon, dass Gesellschafter die Verluste ausgleichen müssen. Diese Verluste sind über die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung (außerhalb der Bilanz) in die Kapitalgesellschaften geflossen und haben zu einer Erhöhung des steuerlichen Verlustvortrags in der Körperschaftsteuererklärung geführt. Bei der B eG und der C GmbH werden Handelsbilanzen erstellt. Es werden keine Steuerbilanzen nach Spiegelbild-Methode erstellt, d.h., die Verluste werden überhaupt nicht gebucht. Nun soll die GbR in eine GmbH & Co. KG formwechselnd (nur durch Eintragung ins HR) umgewandelt werden, also kein Fall des UmwStG. Dafür müssen lt. Kommentaren die Kapitalkonten ausgeglichen werden. Frage 1) Müssen die negativen Beteiligungserträge in der B eG und der C GmbH irgendwo bilanziell oder nachrichtlich erfasst werden? Frage 2) Wie wird die Einzahlung des Ausgleichs der Verluste in der B eG und C GmbH verbucht? Als Forderung bzw. Verrechnungskonto H-GbR?
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