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Share Deal,Gesetzesänderung

Bisher blieb der Erwerb von Immobilien grunderwerbsteuerfrei, wenn die Anteile an der Eigentümergesellschaft zu weniger als 95 % erworben wurden. Hier sind allerdings Änderungen geplant (Absenkung auf 90 % etc.). Gilt derzeit noch verbindlich die alte Regelung, d. h., ist eine Beurkundung in 2/2020 mit Erwerb von 94 % der Anteile weiterhin grunderwerbsteuerfrei?
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