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Betriebsaufgabe,Abwicklung,zeitliche Zuordnung,§ 16 Abs. 3 EStG

Der Einzelunternehmer A hatte sein Unternehmen auf dem Grundstück G betrieben. Einen Teil der Büroräume auf dem Grundstück G hatte er an die B-GmbH vermietet. Zum 31.10. hat der Unternehmer A seine betriebliche Tätigkeit vollständig eingestellt. Alle Mitarbeiter haben das Unternehmen zum 31.10. verlassen und wurden von der B-GmbH übernommen. Die B-GmbH hat ab dem 01.11. das gesamte Betriebsgrundstück gepachtet (vorher nur Büroräume). Das bewegliche Anlagevermögen des Einzelunternehmens A wurde an die C-GmbH zum 01.11. veräußert. Das Grundstück wurde mit notariellem Vertrag im Dezember desselben Jahres an die D-GmbH veräußert. Besitzübergang war mit der Kaufpreiszahlung im Folgejahr. Der Pachtvertrag mit der B-GmbH wurde von dem Erwerber des Grundstücks (D-GmbH) übernommen (im Kaufvertrag festgelegt). Ebenso ist die D-GmbH in die Grundstücksfinanzierung des A eingestiegen. Im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe (31.10.) stand die D-GmbH als Käuferin für das Betriebsgrundstück schon fest, lediglich die Abwicklung hat noch Zeit in Anspruch genommen. Nun meine Fragen: Ich würde die letzte Schlussbilanz des Einzelunternehmens A auf den 31.10. (Tag der Betriebsaufgabe) erstellen, da zu diesem Tag die betriebliche Tätigkeit vollständig eingestellt wurde und alle Mitarbeiter das Unternehmen verlassen haben? Zu welchem Datum ist die Aufgabebilanz zu erstellen? Die Pacht für das Grundstück ist noch bis zum Besitzübergang des Grundstücks von der B-GmbH an A geflossen. Auch die Zinsen und die Tilgungen für das Darlehen sind noch bis zum Besitzübergang von A gezahlt worden. Wie sind nun die nach Betriebsaufgabe bis zum Besitzübergang geflossenen Pachteinnahmen und Zinsen zu behandeln? Handelt es sich hier um nachträgliche Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben? Ist hier der Gewinn dann nach § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln? Ist noch Abschreibung für die Betriebsgebäude vom 01.11. bis zum Besitzübergang zu berücksichtigen? Ist für die Ermittlung des Aufgabegewinns der Buchwert der Gebäude zum 31.10. heranzuziehen oder der zum Besitzübergang? Die Betriebsaufgabe erstreckt sich hier über zwei Veranlagungszeiträume. Gleichzeitig habe ich die Pachtzahlungen bis zum Besitzübergang ebenfalls in zwei Veranlagungszeiträumen. Oder muss ich die Pachteinnahmen und Zinsen beim Veräußerungsgewinn berücksichtigen und gehe dann vom Buchwert der Gebäude zum 31.10. aus?
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