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Ausgaben,steuerfrei

Betriebsausgaben § 3c EStG Ab dem Jahr 2022 werden die Erlöse aus Photovoltaikanlagen gem. § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei gestellt. Betriebsausgaben können dementsprechend nicht mehr als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden (§ 3c EStG). Wie verhält es sich mit den Steuerberatungskosten aus dem Kalenderjahr 2022, die für die Erstellung der Gewinnermittlung/Umsatzsteuererklärung etc. für das Kalenderjahr 2021 angefallen sind? Diese Betriebsausgaben (Stb.-Kosten) stehen mit steuerpflichtigen Einnahmen im Zusammenhang. Können diese Steuerberatungskosten in dem Kalenderjahr 2022 als Betriebsausgaben angesetzt werden? Oder greift § 3c EStG bereits?
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