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§ 16 EStG,§ 24 EStG

A hat seine Apotheke (Gewerbebetrieb) zum 01.11.2019 verkauft. Der Aufgabegewinn ermittelt sich wie folgt: Veräußerungspreis Kaufpreis Kundenstamm 25.000,00 € Warenbestand 42.967,09 € in PV übernommene WG (Aktiva) 120.014,72 € abzgl. Betriebsvermögen in PV übernommene WG (Passiva) 239.407,37 € negatives Kapitalkonto ./. 76.063,44 € Veräußerungskosten 1.523,20 € Gewinn 23.114,68 € abzgl. Freibetrag stpfl. VG 0,00 € Es besteht noch eine Darlehensforderung der Sparkasse in Höhe von 35.000,00 € (oben im Betrag von 239.407,37 € enthalten). Hierfür zahlt A Darlehenszinsen in Höhe von rund 500,00 € und Tilgung rund 5.000,00 € im Jahr 2020 und 2021. Fragen: Können die Darlehenszinsen als nachträgliche Betriebsausgaben angesetzt werden? Können die Darlehenstilgungen als Betriebsausgaben angesetzt werden?
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