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§ 16 EStG,Betriebsaufgabe,Zeitpunkt

Mein Mandant hat zum 31.12.2021 die Betriebsaufgabeerklärung beim Finanzamt eingereicht. Im Jahr 2020 wurden bereits 2 betriebliche Grundstücke mit Buchgewinn veräußert (im Februar und Uli). Im Jahr 2021 wurde ein weiteres Grundstück veräußert und die restlichen Grundstücke im Rahmen der Betriebsaufgabe in das Privatvermögen überführt. Mit diesen Veräußerungen/Entnahmen liegt der Aufgabegewinn unter dem Freibetrag (soweit das Finanzamt der Ermittlung des Aufgabegewinns zustimmt). Der Mandant hat im Juni 2021 das 55 Lebensjahr vollendet. Es ergeben sich folgende Fragen: Kann nicht bereits im Jahr 2020 der Beginn der Betriebsaufgabe angenommen werden und der Steuersatz nach § 34 (1) EStG beantragt werden (Bescheid ist noch offen – Einspruch) Falls es sich bei dem Verkauf der Grundstücke in 2020 bereits um Aufgabegewinn handelt, ist ggf. ein geänderter Einkommensteuerbescheid Grundlagenbescheid für die Gewerbesteuer? Für 2021 könnte ggf. zusätzlich der ermäßigte Steuersatz nach § 34 (3) EStG beantragt werden?
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