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Übertragung von GmbH-Anteilen im Familienverbund,Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG (ganze Betriebe) und nach § 6 Abs. 5 EStG (einzelne betriebliche Wirtschaftsgüter) bei,Entnahme von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens bei Schenkungen an nahe Angehörige

Sehr geehrte Damen und Herren, mit Vertrag vom 19.04.2022 hat unsere Mandantin (Mutter) rückwirkend zum 01.01.2022 (25 % der Anteile an der GmbH) auf Ihren Sohn übertragen. Die Anteile (bislang 100%) bei der Mutter liegen im Besitzunternehmen der Mutter (somit Betriebsaufspaltung). Die Mutter vermietet die Gebäude an die GmbH. Anteile am Grundstück wurden an den Sohn nicht übertragen. Irrtümlich ist nicht beachtet worden, dass die Anteile somit im Betriebsvermögen der Mutter liegen und nach Übertragung auch im Betriebsvermögen des Sohnes sein müssen, damit keine Entnahmeversteuerung der GmbH-Anteile bei der Mutter vorgenommen wird. Die Übertragung muss aus unserer Sicht ja entweder nach § 6 Abs. 3 EstG oder § 6 Abs. 5 EStG zu Buchwerten erfolgen. Jetzt wird nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, wie man Betriebsvermögen beim Sohn darstellen kann. Beim Sohn liegt schon ein endgültiger Einkommensteuerbescheid für 2022 vor. Dieser hat nur Arbeitnehmereinkünfte (bei der GmbH angstellt) und einen Betrieb einer PV-Anlage. Die PV-Anlage ist auf dem Dach des Betriebsgebäudes und der produzierte Strom wird teilweise von der GmbH genutzt. Die Mutter hat auch PV-Anlagen und verkauft hier den Strom an die GmbH. Aus Vereinfachungsgründen wurde die Zahlung für die Lieferung des Stroms jedoch an die Mutter geleistet, die den Strom dann an die GmbH weiterberechnet hat. Für den Betrieb der PV-Anlage vom Sohn wurde auch mit Abgabe der ESt-Erklärung die Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 72 EStG ggü. dem Finanzamt beantragt, da die PV-Anlage die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt (unter 30 kWp). Der Antrag wurde vom FA zugestimmt. Kann man ggf. trotzdem die Anteile (25 %) vom Besitzunternehmen der Mutter in das Einzelunternehmen des Sohnes (PV-Anlage) zu Buchwerten gem. § 6 Abs. 5 EStG übertragen. Entweder als notwendiges Betriebsvermögen oder eventuell sogar als "gewillkürtes Betriebsvermögen",auch wenn hierfür keine EÜR mehr abgegeben wird ? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit rückwirkend Betriebsvermögen in 2022 darzustellen ? Bei der Mutter gibt es bislang nur die Anfrage vom FA, warum noch 100 % der Anteile an der GmbH im Besitzunternehmen aktiviert wurden, obwohl doch 25 % der Anteile an den Sohn übertragen wurden.
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