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§ 6b EStG,R 6b.2 EStR,§-6b-Rücklage bei Mitunternehmerschaft

Unsere Mandantin (Einzelperson) ist an einem sogenannten §-6b-Fonds seit 2012 als Kommanditistin beteiligt. Dort wurde damals eine Gewinnrücklage von einem Verkauf eines Gebäudes eingelegt. Dieser Fonds wird zum 31.12.2024 geschlossen. Jetzt stellen sich die Fragen: Kann unsere Mandantin die dann fälligen „Stillen Reserven“ von ca. 2.400.000 € Gewinn wieder investieren? Wenn ja, welche zeitlichen und objektbezogenen Rahmen gibt es hierfür, und geht dieses dann auch, wenn sie keinen Betrieb hat, oder muss Sie hier vor der Auflösung einen Betrieb haben, um diese Gewinnrücklage zu einem späteren Zeitpunkt zu versteuern? Inwieweit muss die Investitionsabsicht bewiesen werden (Planungen etc.)? Was passiert, wenn nach vier Jahren keine Investition vorgenommen wurde?
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