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Aufteilung,Aufwand

Der Profisportler S erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Sponsoring) und nichtselbständiger Arbeit. Er ist bei der Polizei als Profisportler angestellt und erhält eine entsprechende Besoldung, wobei er von allen typischen Polizeitätigkeiten freigestellt und lediglich als Rodelsportler tätig ist. Dabei fallen entsprechende Kosten an (Trainingslager, Fahrten, Sportausrüstung etc.). Diese Kosten können den Einkünften jedoch nicht getrennt zugordnet werden, da die Tätigkeiten nicht voneinander zu trennen sind. Ist es hierbei sachgerecht, die Kosten anteilig als BA und WK zu werten? Sind die Höhen der Einnahmen als Aufteilungsmaßstab angebracht?
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