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§ 7g EStG,Kfz,Fahrzeugbrief

Die A-GmbH & Co. KG hat im VZ 2021 eine Investitionsabzugsbetrag i.S.d. § 7g (1) EStG gebildet. Im Jahr 2023 hat sie einen betrieblichen PKW angeschafft, der für den IAB verwendet werden soll, da er fast nur betrieblich genutzt wird. Ein Fahrtenbuch wird geführt. Die Rechnung über den Kauf des PkW ist auf die GmbH & Co. KG ausgestelllt. Im Fahrzeugbrief ist die Verwaltungs-GmbH eingetragen. Frage: Wer muss im Fahrzeugbrief als Eigentümer eingetragen werden: die GmbH & Co. KG oder die Verwaltungs-GmbH?
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