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Doppelte Haushaltsführung,Hotelübernachtung,Voraussetzungen

Ein Unternehmer, wohnhaft in Stadt A, hat einen Kunden in Stadt B, für welchen er über einen längeren Zeitraum tätig ist. Stadt B ist ca. 600 km vom Wohnort des Unternehmers entfernt. Er besitzt kein Büro außerhalb seiner Wohnung, er hat nur ein häusliches Arbeitszimmer. Der Kunde in Stadt B ist also als erste Betriebsstätte anzusehen. Er fliegt regelmäßig von zu Hause nach Stadt B und wohnt dort im Hotel. Zum Flughafen wird er von seiner Ehefrau gefahren bzw. von dort abgeholt. In Stadt B fährt er dann täglich mit seinem privaten Pkw vom Hotel zu seinem Kunden. Ist es korrekt, dass hier eine doppelte Haushaltsführung vorliegt? Die Hotelkosten werden als Reisekosten gebucht, richtig? Diese sind auf 1.000 € pro Monat begrenzt, richtig? Können für die ersten drei Monate Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden? Die Flugkosten sind als Kosten für die Familienheimfahrten anzusehen und dürfen in tatsächlicher Höhe berücksichtigt werden, richtig? Wie sind die Flughafenfahrten zu beurteilen? Sind diese auch als Familienheimfahrten anzusehen? Dann darf hier jeweils nur eine einfache Fahrt angesetzt werden, oder?
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